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Strafmaß/Strafzumessung
(recht.straf.at)
    

Mit Strafmaß wird die vom Richter zu findende, konkrete, der Schuld des Täters angemessene Einzelstrafe bezeichnet (§ 46 Abs. 1 StGB). Das Strafmaß ergibt sich dabei aus dem Strafrahmen im Wege der Strafzumessung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Amtsgericht, Strafsachen