logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Straffreiheit/Straffreiheitsgesetz
(recht.oeffentlich.staat und recht.straf)
    

Straffreiheit für bestimmte Straftaten wird meistens in der Form einer Amnestie in Verbindung mit einer Abolotion gewährt. Mit der Folge, dass alle bis dahin in Haft befindlichen Verurteilten entlassen, alle Verfahren niedergeschlagen und die entsprechenden Gesetze abgeschafft werden.

In Deutschland erging das letzte Straffreiheitsgesetzt mit Änderung des Demonstrationsstrafrechts. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise