|
Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die
Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im
beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder
der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
Werbung:
| |