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Stimmrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft und recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Zivilrecht
             2. Öffentliches Recht

1. Zivilrecht

Bei Gesellschaften das Recht bei Beschlüssen eine Stimme abzugeben. Das Stimmgewicht richtet sich hier nach der Höhe des Anteils an der Gesellschaft.

2. Öffentliches Recht

Bei Abstimmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich (z.B. Parlament, Gemeindesitzung) hat grundsätzlich jedes Mitglied eine gleichgewichtete Stimme.

Siehe auch unter Wahlrecht.

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