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Stichtag
(recht.)
    

Von einem Stichtag spricht man bei einem Tag dessen Ende (24:00) entscheidend ist für das Eintreten von Änderungen oder das Vorliegen von Voraussetzungen. D.h. eine Änderung tritt mit diesem Tag ein oder eine Voraussetzung muss bis zu diesem Tag erfüllt sein.

Beispiel: Der Stichtag für Einschulungen legt fest, dass nur Kinder eingeschult werden, die bis zu diesem Tag das sechste Lebensjahr vollendet haben.

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