logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
(gesetz.stgb.bt.abschnitt-9)
<< >>
    

Dem Eid stehen gleich

  1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
  2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise