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Standrecht/Standgericht
(recht.straf.prozess)
    

Das Standrecht ist ein in Kriegs- oder Notstandszeiten geltendes Sonderrecht, das bei Nichtverfügbarkeit von ordentlichen Gerichten die sofortige Verurteilung und Vollstreckung durch sog. Standgerichte ermöglicht.

In der Bundesrepublik Deutschland sind solche Standgerichte verfassungswidrig (Art. 101 Abs. 1 GG).

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