Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur
einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht
geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für
die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden (§ 93 StGB).
Der Verrat von Staatsgeheimnissen wird gemäß § 94 StGB bestraft
(Landesverrat).
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