Von einem Spartentarifvertrag spricht man bei einem Tarifvertrag, der nur für eine Sparte eines Unternehmens oder Konzerns gilt.
Beispiel: Im Konzernbereich der Deutschen Bahn AG wäre ein Tarifvertrag der nur für Fahrpersonal im Schienendienst gilt ein Spartentarifvertrag.
Der Spartentarifvertrag steht dem Grundsatz der Tarifeinheit gegenüber, setzt sich aber ihm gegenüber als Ausfluss der Koalitionsfreiheit durch (Hessisches LAG, Urteil vom 2.5.2003 AZ: 9 Sa Ga 638/03).
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