logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
sozialer Friede
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von sozialem Frieden spricht man wenn die sozialen Verhältnisse (z.B. Absicherung des Existenzsminimums durch staatliche Leistungen) so ausgestaltet sind, dass es zu keinem Aufbegehren gegen die staatliche Verfassung kommt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Sozialstaatsprinzip