Im Sony-Betamax-Fall hatten die Universal-Studios und Walt Disney
Productions gegen Sony wegen der Einführung des Videorekorders
geklagt.
Der US-Supreme-Court hat 1984 dann entschieden, daß die illegale
Nutzung eines Videorekorders nicht genüge um Sony für die illegale
Verwendung verantwortlich zu machen, da der Videorecoder auch für
den legalen Gebrauch konzipiert sei und genutzt werde.
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