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Mit Sonderwirtschaftszone bezeichnet man regional abgegrenzte Gebiete in
denen andere, mildere, Gesetze für die Wirtschaft gelten als für das übrige
Staatsgebiet.
In Deutschland muss bei der Einrichtung von
Sonderwirtschaftszonen hinsichtlich der Bundesgesetze allerdings der
Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG
beachtet werden. D.h. es muss eine sachlicher Unterschied bestehen der die
Ungleichbehandlung rechtfertigt. Siehe für Details unter
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