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Sondervermögen des Bundes
(recht.öffentlicht.verwaltung.at)
    

Mit Sondervermögen des Bundes wird eine staatliche Vermögensmasse bezeichnet, die zwar organisatorisch verselbständigt ist und über einen eigenen Haushalt verfügt aber keine eigene juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit darstellt.

Beispiel: Die Deutsche Bundespost war ein Sondervermögen des Bundes.

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Auf diesen Artikel verweisen: Privatisierung * Schattenhaushalt