logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Sonderprivatrecht
(recht.zivil.at)
    

Sonderprivatrecht ist die Bezeichnung für den Teil des Privatrechts, der nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen gilt. Zum Sonderprivatrecht zählen z.B. das Handelsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz.

Das Sonderprivatrecht verdrängt die Normen des allgemeinen Privatrechts.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise