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Sondergerichte
(recht.allgemein.prozess)
    

Sondergerichte sind Gerichte mit einer abstrakt bestimmten Zuständigkeit für einen beschränkten Bereich, wie z.B. die Schiffahrtsgerichte.

Im Gegensatz zu Ausnahmegerichten sind Sondergerichte rechtsstaatlich unproblematisch und zulässig.

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