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solvendi causa
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von solvendi causa (lat. ) spricht man, wenn etwas zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit geschieht. D.h. eine Leistung solvendi causa ist eine Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit, diese ist z.B. Voraussetzung in § 814 BGB.

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