Übersetzt: Weiches Recht. Damit wird oft das Völkerrecht bezeichnet. Die Bezeichnung rührt
von der fehlenden Durchsetzbarkeit des Völkerrechts her. Während nationales
Recht durch den Staat und seine Organe notfalls mit Zwang durchgesetzt wird,
fehlt auf internationaler Ebene eine entsprechende Institution. So ist es
z.B. Staaten theoretisch möglich ohne Konsequenzen gegen das Völkerrecht zu
verstoßen. Ob es in der Praxis möglich ist hängt von der Macht und dem
Einfluss des Staates ab. So ist z.B. die Außenpolitik der USA oft nicht im Einklang mit dem
Völkerrecht.
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