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Sitzungshaftbefehl
(recht.straf.prozess)
    

Mit Sitzungshaftbefehl wird ein Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO bezeichnet. Der Sitzungshaftbefehl wird erlassen, wenn ein Angeklagter unentschuldigt nicht erscheint.

Siehe auch unter Angeklagter erscheint nicht.

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