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BGHSt 32, 38
Im Siriusfall hat
der Täter sich als Bewohner des Sterns Sirius ausgegeben und sein Opfer
davon überzeugen können, dass es, wenn es mit einem laufenden Fön in die
Badewanne steige auf den Planeten Sirius gelange. Das Opfer versucht dies,
überlebte aber.
Der Täter wurde wegen versuchten Mordes in mittelbarer
Täterschaft verurteilt (§§ 211, 212, 23, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Die Besonderheit des Falles liegt hier darin, dass Werkzeug und Opfer
eine Person sind. Der BGH musste hier abgrenzen zwischen einer straflosen Teilnahme am Selbstmord und einer Tötung in mittelbarer Täterschaft. Vorgenommen hat der BGH diese Abgrenzung anhand der Art und der Tragweite des vom Täter hervorgerufenen Irrtums.
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