Die SigV ist die aufgrund § 24 SigG erlassene Rechtsverordnung, die Detailfragen hinsichtlich Verfahren im Rahmen des SigG klärt, wie z.B. Pflichten der Zertifizierungsdienstanbieter beim Betrieb ihrer Dienste.
Auf diesen Artikel verweisen: Telekommunikationsrecht, Überblick