logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Sichtflugwetterbedingungen
(sim.grundlagen)
    

Für den Sichtflug muss vertikla ein Abstand zur Wolkenuntergrenze von 300m/1000ft eingehalten weden. Horizontal beträgt der Abstadn 1500 m, die Sicht muss mindestesn 5 km betragen. Ein Einfliegen in die Wolken ist nicht erlaubt.

Die konkrete Wolkenuntergrenze errchnet sich daher aus der Mindesthöhe über dem Gelände plus dem Abstand zu den Wolken, d.h. über Land 1.500 ft und über Städten 2000 ft. D.h. liegt die Wolkenuntergrenze niedriger als 1.500 ft über dem Gelände ist eine Sichtflug überhaupt nicht möglich.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise