logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
share deal/asset deal
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit share deal (englisch) wird der Erwerb von Anteilsscheinen an einem Unternehmen bezeichnet. Mit asset deal (englisch) wird der Erwerb von Vermögensgegenständen bezeichnet. Share deal und asset deal sind zwei Möglichkeiten ein Unternehmen ganz oder teilweise zu erwerben (siehe Ebenroth/Boujong/Joost Handelsgesetzbuch, HGB § 343 Rn 24-26).

Siehe auch unter Unternehmenskauf.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise