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Von sexueller Belästigung spricht man, bei Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung durch Bemerkungen und Handlungen unterhalb des sexuellen Missbrauchs. Siehe auch § 2 des außer Kraft getretenen Beschäftigtenschutzgesetz und § 3 Abs. 4 AGG.
Beispiele: Anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze, unerwünschte Berührungen ("Klaps auf den Po").
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