Selbstverwaltung nennt man das Recht von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter eigener Verantwortung.
Auf diesen Artikel verweisen: Autonomie * gemeindliches Einvernehmen, Baurecht * Satzung, öffentliches Recht * Weisungsaufgaben/Pflichtaufgaben nach Weisung