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Seerecht
(recht.voelker und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Seerecht bezeichnet man die Gesamtheit aller für das Seewesen geltenden nationalen und völkerrechtlichen Normen, wie z.B. das Seearbeitsrecht oder die Londoner Seerechtsdeklaration von 1856 und 1890.

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