logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Schwertmage
(recht.geschichte)
    

Mit Schwertmage wird der nächste männliche Verwandete eines Hausvaters bezeichnet. Der Schwertmage wird beim Tod des Hausvaters Vormund der unmündigen Kinder.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise