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Schuldumwandlung/Novation
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Aufhebung eines alten Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen zwischen den Parteien des Verhältnisses. Liegt z.B. vor bei Anerkennung der Abrechnung eines Kontokorrentsaldos.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schuldumschaffung