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Mit Schlichtungsverordnung wird die von der Regierung Stresemann ohne Zustimmung des Parlaments mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes erlassen Verordnung bezeichnet, mit der im Oktober 1923 in der Weimarer Republik die Zwangsschlichtung eingeführt wurde. Konnten sich die Tarifparteien nicht einigen, konnte ein verbeamteter Schiedsmann ein verbindliche Zwangsschlichtung durchführen.
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