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anscheinend/scheinbar
(recht.allgemein)
    

Von "anscheinend" (= dem Anschein nach) spricht man, wenn man die Vermutung hat, dass etwas so ist, wie es scheint. Von "scheinbar" (= nur zum Schein) spricht man, wenn man weiss, dass etwas anders ist, als es scheint.

Beispiel: Anscheinend wollte der Täter sich einen zusätzlichen Fluchtweg sichern. Scheinbar ging der Täter zum Tresen um ein Bier zu bestellen, tatsächlich aber nur, um an die Brieftasche des dort sitztenden W. zu kommen.

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