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Scheck
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
(engl. check )
    

Der Scheck ist ein schuldrechtliches Wertpapier. Er ist eine besondere Form der Anweisung und lautet auf Zahlung einer bestimmten Summe an eine bestimmte Person. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden. D.h. nur eine Bank darf Angewiesene für die Zahlung sein. Näheres regelt das Scheckgesetz.

Beim Scheck existiert, ähnlich wie bei der Grundschuld, eine Zweckerklärung die ihn mit dem zugrundeliegenden schuldrechtlichen Geschäft verbindet. Fehler des Grundgeschäfts können über diese Zweckerklärung geltend gemacht werden.

Siehe zum Unterschied auch unter Wechsel.

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