Ein Schatz ist eine Sache die solange verborgen lag, daß ihr Eigentümer
nicht mehr ermittelbar ist (§ 984 BGB).
Findet jemand einen Schatz (Schatzfund) so muß er sich den Schatz gemäß §
948 BGB mit dem Eigentümer der Sache in der der Schatz verborgen war
teilen.
Handelt es sich bei dem Schatz um ein sog. Bodenaltertum, d.h. um
geschichtlich Bedeutsame Gegenstände, bestehen besondere, je nach Bundesland
unterschiedliche, Regelungen. In der Regel ist das gezielte Graben nach
Bodenaltertümern erlaubnispflichtig und ein Fund anzeigepflichtig.
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