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Der ganz überwiegende Teil der Schadensersatzansprüche ist im BGB geregelt. Allerdings gibt es auch ein paar Ansprüche in der ZPO:
- § 717 Abs. 2 ZPO Schadensersatz nach Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil
- § 945 ZPO Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Arrestanordnung
- § 842 ZPO Schadensersatz für verzögerte Beitreibung
- § 641g ZPO Schadensersatzpflicht bei Rücknahme/Vaterschaftsklage
- § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO Schadensersatz bei Verletzung der Dritterklärungspflicht
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Stand 04.02.18
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