logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
sanior pars
(recht.geschichte)
    

Mit saniors pars (lat.) wurde der "bessere Teil" oder treffender der "besser Kandidat" bezeichnet, den der Kaiser bei einer Bischofswahl bestimmten durfte, wenn das Domkapitel kein einstimmiges Votum abgab.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise