Mit Sammelklage bezeichnet man im anglo-amerikanischen Recht eine Klage, bei der Mitglieder einer Gruppe stellvertretend für die Gruppe ein Klage erheben, deren Urteil für alle Gruppenmitglieder verbindlich ist.
Das deutsche Rechtssystem kennt keine Sammelklage in diesem Sinn. Am nähesten kommt dem die Streitgenossenschaft.
Werbung:
|