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Salisches Gesetz/lex salica
(recht.geschichte.6)
    

Mit salischem Gesetz oder lex salica wird das von 508 bis 511 unter Chlodwig aufgezeichnete Volksrecht der salischen Franken bezeichnet. Die lex salica gilt als das am wenigsten römischen Einfluss ausgesetzte germanische Recht und ist damit eine der wichtigsten Quellen für das Recht der alten Ordnung.

Die lex salica bestand überwiegend aus einem Katalog, der die an das Opfer oder seine Familie zu zahlenden Bußen für verschiedene Delikte enthielt (= Privatstrafrecht). Z.B. war als Wergeld für die Tötung eines freien Mannes eine Summe zu leisten, die in etwas dem Preis von 200 Rindern entsprach. Für die Tötung einer gebährfähigen Frau, eines Priesters oder eines Gefolgsmanns des Königs war die dreifache Summe zu leisten, für die Tötung eines Römers nur die Hälfte.

Die lex salica enthielt aber auch erbrechtliche Regeln, z.B. die Bestimmung dass Frauen von der Erbfolge ausgeschlossen waren. Diese Bestimmung erlangte über die salischen Franken hinaus Bedeutung und spielte noch in den spanischen Karlistenkriegen von 1834 bis 1839 eine Rolle (Gmür/Roth, deutsche Rechtsgeschichte, S. 27).

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Auf diesen Artikel verweisen: leges barbarorum * Rachymburgen * Wergeld