Ursprünglich zum Schutz und der Betreuung von
Jerusalem-Pilger gegründete Vereinigungen von Laienbrüdern
und Rittern. Einige davon existieren noch heute, während andere
(z.B. der Templer-Orden) im Mittelalter aufgelöst wurden.
Der Malteser Ritterorden, eigentlich "Souveräner Ritter- und
Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von
Malta" ist ein international anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Kein Völkerrechtssubjekt ist der Johanniterorden, der eine im 16. Jhd. entstandene, protestantische Abspaltung des Malteser Ritterordens ist. Der Johanniterorden ist nur in Teilen
Europas (darunter Deutschland) ansässig .
Der deutsche Ritterorden.
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