logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
revozieren/revokatorisch
(recht.allgemein)
    

Zurücknehmen, widerrufen. Entsprechend wird mit revokatorisch etwas bezeichnet, dass zurücknehmend ist oder eine Zurücknahme von etwas anstrebt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise