Diese BezeichNung wird im Internet für die gerichtlich erzwungene Freigabe eines Domainnamens durch jemanden gebraucht, der zumindest vorgibt eine besseres Recht zu haben.
Das "Reverse" (engl. für umkehren) bezieht sich darauf, daß
ursprünglich beliebige Dritte Domains registrierten um sie dann
überteuert an "berühmte" Namens- oder Markeninhaber zu verkaufen. Sog.
Domain-Grabbing.
Fallbeispiele aus der Gerichtspraxis (in Klammer jeweils die
Inhaber des besseren Rechts):
- boris.de (der ex TennispielerBoris Becker)
- maxem.de (ein RA Werner Maxem)
- shell.de (Shell & DEA Oil GmbH)
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