Mit Retorsion (= Vergeltung) wird ein Eingriff in den Rechtskreis eines anderen, zur Wiedergutmachung
eines durch ihn zugefügten Unrechts bezeichnet.
Mit Retorsion wird im Völkerrecht die Reaktion eines Völkerrechtssubjekts mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf ihm vorher zugefügtes Unrecht bezeichnet. Solche Mittel
sind z.B. Einfuhrsperren oder der Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
Zur Abgrenzung siehe auch unter Repressalie.
Im Strafrecht ist die Retorsion noch in § 199 StGB berücksichtigt. Hier kann
der Richter bei einer Beleidigung die auf der Stelle mit einer
Gegenbeleidigung beantwortet wird, Straffreiheit für beide Beleidigungen
anordnen.
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