Unter die Restitutionsansprüche für NS-Raubkunst fallen Ansprüche auf Rückgabe oder Entschädigung für Kunstwerke,
die infolge der nationalsozialistischen Diktatur und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder – insbesondere jüdischen Eigentümern – verfolgungsbedingt entzogen wurden.
Für spezialgesetzliche Restitutionansprüche sind in Deutschland die Fristen mittlerweile abgelaufen. Die Erben können sich daher nur auf die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche des Eigentümers auf Herausgabe gegenüber dem Besitzer berufen (§ 985 BGB).
Soweit sich die Kunstwerke in öffentlichem Besitz der Bundesrepublik Deutschland bzw. einem ihrer Länder oder einer ihrer Gemeinden befinden, kann im Streitfall die sog. Limbach-Kommission zur Entscheidung angerufen werden.
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