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Residualanspruch
(recht.allgemein.wirtschaft und recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Resdiualanspruch (lat. residuus, Rest) wird der Anspruch auf einen verbleibenden Rest bezeichnet. Z.B. der Anspruch eines Aktionärs auf seinen Anteil am verbliebenen Vermögen nach Auflösung der Aktiengesellschaft. Oder der nachrangige Anspruch des Eigenkapitalgebers auf den verbleibenden Gewinn eines Unternehmens nach Erfüllung aller anderen Ansprüche.

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