Von einer Residenzpflicht spricht man, wenn ein Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner Arbeitsleistung verpflichtet ist eine bestimmte Wohnung oder eine Wohnung in einem bestimmten Gebiet (Arbeitsgebiet) zu beziehen. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Residenzpflicht ist grundsätzlich wirksam (BAG v. 7.6.2006 AZ. 4 AZR 316/05).
Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer seine Residenzpflicht genügt kommt es nicht auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz an, sondern auf den Lebensmittelpunkt isD § 7 BGB.
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