|
Mit Remanenzkosten werden bei der Abwicklung eines Unternehmens verbleibende Kosten bezeichnet, die nicht sofort wegfallen.
Gehen die Arbeitnehmer in eine staatliche geförderte Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft über, gehören dazu z.B. die Kosten für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und die Kosten für Entgeltzahlungen an Urlaubs- und Feiertagen (Lembke, BB 2004, 773).
Bei einer Insolvenz sind die Remanenzkosten aus der Masse zu bezahlen (Danko, BB_Beilage 2004, 9).
Werbung:
| |