Mit Relation bezeichnen Juristen die theoretische Vorbereitung einer praktischen Entscheidung. Sie besteht aus Sachbericht, Gutachten und Entscheidungsvorschlag.
Dabei ist das Wesentliche der Relationstechnik der besondere Gutachtenaufbau, der in verschiedenen Stationen die einzelnen gedanklichen Schritte zur Vorbereitung einer richterlichen Entscheidung behandelt. Für Details siehe unter Gutachten.
Die Relation spielt insbesondere in der praktischen Juristenausbildung eine Rolle.
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