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Reisevertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.reisevertrag)
    

Mit Reisevertrag wird ein auf die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen gerichteter Vertrag bezeichnet. Das Vorliegen eines solchen Reisevertrages ist Voraussetzung für einen Anspruch aus den §§ 651a ff BGB. Kein Reisevertrag liegt vor, wenn nur eine Einzelleistung vereinbart wird (z.B. ein Hin- und Rückflug).

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