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Regierungskrise
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von einer Regierungskrise spricht man allgemein, wenn eine Regierung nicht mehr handlungsfähig ist. In Deutschland kann dies z.b. der Fall sein, wenn der Kanzler bei einer Vertrauensfrage keine Mehrheit erhalten hat, oder bei der Kanzlerwahl keine Mehrheit zustande kam.

In diesem Fall hat der Präsident gewisse Reservefunktionen. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Reservefunktion des Bundespräsidenten