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Refinanzierung
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Refinanzierung bezeichnet man die Mittelbeschaffung einer Bank zur Finanzierung der von ihr verliehenen Kredite. Die Refinanzierung erfolgt über Eigenkapital, Kundeneinlagen oder Kredite anderer Geschäftsbanken oder der Zentralbank.

Beispiel: Die B-Bank vergibt an einen Kunden einen Kredit i.H.v. 10.000.000,- mit einer Verzinsung von 5 %. Davon kann sie 5.000.000,- aus Eigenkapital und Termineinlagen finanzieren. 3.000.000,- refinanziert sie langfristig am Kapitalmarkt zu 3 %. Die fehlenden 2.000.000,- kann sie aus in der nächsten Woche zurück fließenden Krediten refinanzieren - um die zeitliche Lücke zu decken, leiht sie sich gegen die Hingabe von notenbankfähigen Wertpapiere Geld bei der Zentralbank gegen Zahlungen von Zinsen i.H. des Hauptrefinanzierungssatzes, von 0.75 %.

Durch die Refinanzierung mittels Zentralbankrediten wird die Geldmenge erhöht, d.h. es handelt sich um Geldschöpfung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hauptrefinanzierungsinstrument