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Realkredit/Bodenkredit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Real- oder Bodenkredit wird ein Kredit bezeichnet, der auf der einen Seite der Errichtung/Reparatur von Gebäuden auf einem Grundstück (= dem Boden) dient und der andererseits mit einem Grundpfandrecht an diesem Boden abgesichert wird.

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