logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ramschkauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf.gewaehrleistung)
    

Von einem Ramschkauf oder Kauf in Bausch und Bogen spricht man, wenn ein Käufer ein unbestimmte Mengen Waren ohne Rücksicht auf Quantität und Qualität zu einem festen Preis kauft.

Beispiel: A kauft von B einen Container mit Computerhardware verschiedener, nicht spezifizierter Hersteller und ohne Angaben zu Alter und Zustand für 1.000,-.

Bei einem Ramschkauf wird in der Regel von einem konkludenten Gewährleistungsausschluss auszugehen sein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise