Ein Herrschaftssystem, bei dem die Staatsgewalt in der Hand von
Arbeiterräten liegt.
In Deutschland gab es nach dem Untergang des Kaiserreichs in den Jahren
1918/1919 vorübergehend ein Rätesystem. Durch Beschluss des allgemeinen
Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wurde 1919 aber die
Nationalversammlung konstituiert und damit das Rätesystem beendet. Die
Nationalversammlung war Grundlage für die Weimarer Republik.
Fortführung fand der Gedanke des Rätesystems in Art. 165 WRV, der die
Errichtung von Betriebsräten, Bezirksarbeiterräten und einem
Reichsarbeitsrat anordnete, deren Aufgaben die Wahrnehmung der
Interessen der Arbeitnehmer waren.
Von diesem System sind bis heute die
Betriebsräte erhalten geblieben.
Werbung:
|